Du hast den Auftrag, die Deadline steht, das Budget ist besprochen — aber hast du auch einen Vertrag? Viele Webdesign-Freelancer starten Projekte auf Basis einer kurzen E-Mail oder eines mündlichen “Ja, machen wir”. Das geht gut, bis es nicht mehr gut geht. In diesem Guide erfährst du, welche Klauseln in einen Freelancer-Vertrag für Webdesign gehören, warum du niemals ohne schriftliche Vereinbarung arbeiten solltest und wie du dich vor den häufigsten Problemen schützt.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche juristische Fragen wende dich an einen Fachanwalt für IT-Recht oder Vertragsrecht.
Brauche ich als Freelancer einen Vertrag?
Kurze Antwort: Ja, immer. Auch wenn mündliche Vereinbarungen in Deutschland grundsätzlich gültig sind, stehst du ohne schriftlichen Vertrag im Streitfall praktisch ohne Beweise da.
Ein Freelancer-Vertrag regelt nicht nur, was du lieferst und was du dafür bekommst. Er definiert auch, was passiert, wenn etwas schiefgeht — und genau das ist sein eigentlicher Zweck. Typische Probleme ohne Vertrag:
- Der Kunde verlangt immer mehr Änderungen, ohne zusätzlich zu zahlen (Scope Creep)
- Die Zahlung kommt Wochen oder Monate zu spät — oder gar nicht
- Es ist unklar, wem die Nutzungsrechte an Design und Code gehören
- Der Kunde nutzt dein Design für Zwecke, die nie besprochen wurden
- Bei technischen Fehlern auf der Website steht Haftung im Raum
Wenn du wissen willst, was einen Freelancer grundsätzlich ausmacht und wie die rechtliche Einordnung funktioniert, lies unseren Guide “Was ist ein Freelancer?”.
Was muss in einem Freelancer-Vertrag stehen?
Ein vollständiger Webdesign-Vertrag deckt sieben Kernbereiche ab. Die folgende Übersicht zeigt dir, worauf es bei jeder Klausel ankommt.
1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
Klingt banal, wird aber oft schlampig gemacht. Nenne beide Seiten mit vollständigem Namen, Adresse und (bei Unternehmen) Handelsregisternummer. Beschreibe den Vertragsgegenstand in ein bis zwei Sätzen — zum Beispiel: “Gestaltung und technische Umsetzung einer responsiven Website mit bis zu 10 Unterseiten auf Basis von WordPress.”
2. Leistungsumfang und Pflichtenheft
Der Leistungsumfang ist das Herzstück deines Vertrags. Hier definierst du exakt, was du lieferst — und was nicht. Je präziser du hier bist, desto weniger Diskussionen gibt es später.
Halte im Vertrag oder in einem angehängten Pflichtenheft fest:
- Seitenanzahl und Seitentypen (Startseite, Kontaktformular, Blog, etc.)
- Funktionsumfang (Newsletter-Integration, Mehrsprachigkeit, Shop-Funktionen)
- Designlieferungen (Wireframes, Mockups, Designsystem)
- Technische Basis (CMS, Framework, Hosting-Anforderungen)
- Was nicht enthalten ist (z. B. Texterstellung, SEO-Optimierung, laufende Wartung)
Tipp: Führe Zusatzleistungen separat auf und definiere Stundensätze für Change Requests. So kannst du Scope Creep abrechnen, statt ihn zu schlucken.
3. Zeitplan, Meilensteine und Abnahme
Webdesign-Projekte sind in der Regel Werkverträge nach deutschem Recht. Das bedeutet: Du schuldest ein fertiges Ergebnis, und der Kunde muss dieses Ergebnis formal abnehmen. Erst mit der Abnahme wird dein Zahlungsanspruch fällig.
Definiere deshalb klare Meilensteine:
- Konzeptphase — Wireframes und Seitenstruktur zur Freigabe
- Designphase — Mockups zur Freigabe (Anzahl der Korrekturschleifen festlegen!)
- Entwicklungsphase — Staging-Umgebung zur Prüfung
- Launch — Livestellung und finale Abnahme
Wichtig: Lege fest, innerhalb welcher Frist der Kunde die Abnahme erklären muss. Eine gängige Klausel: “Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung die Abnahme oder benennt konkrete Mängel, gilt das Werk als abgenommen.”
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Hier geht es um mehr als nur die Summe. Regele klar:
- Gesamthonorar oder Stundensatz — bei Festpreis-Projekten die exakte Summe, bei Abrechnungen nach Aufwand den Stundensatz und eine geschätzte Stundenzahl
- Zahlungsplan — zum Beispiel: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Design-Freigabe, 30 % nach Abnahme
- Zahlungsfrist — 14 Tage netto ist üblich
- Verzugszinsen — gesetzlich stehen dir 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu (bei B2B)
- Auslagen — werden Stockfotos, Plugins oder Hosting-Kosten separat berechnet?
Eine Anzahlung von 30-50 % vor Projektstart ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern branchenüblich. Sie schützt dich vor Totalverlust, falls der Kunde mitten im Projekt abspringt. Wenn du mehr darüber erfahren willst, was Webdesign eigentlich kosten darf, findest du Orientierung in unserem Artikel zu Website erstellen lassen: Kosten.
5. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Im Webdesign ist die Frage der Nutzungsrechte zentral — und oft unterschätzt. Nach deutschem Urheberrecht kannst du dein Urheberrecht nicht übertragen, sondern nur Nutzungsrechte einräumen.
Kläre im Vertrag:
- Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht? — Bei einem einfachen Nutzungsrecht darfst du das Design auch anderweitig verwenden; bei einem ausschließlichen Recht nicht
- Umfang — Zeitlich unbegrenzt? Räumlich unbegrenzt? Für welche Medien?
- Zeitpunkt der Rechteübertragung — Standard: Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über
- Quellcode und Rohdateien — Sind PSD/Figma-Dateien und unminifizierter Quellcode Teil der Lieferung oder nicht?
Eine bewährte Formulierung: “Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen ein.”
6. Haftung und Gewährleistung
Webdesign ist Software-Entwicklung — und Software hat Bugs. Ein realistischer Vertrag erkennt das an, ohne dich als Freelancer zum Sündenbock zu machen.
Regele folgende Punkte:
- Gewährleistungsfrist — Gesetzlich sind es bei Werkverträgen zwei Jahre, aber du kannst vertraglich auf 6 oder 12 Monate verkürzen (bei B2B)
- Haftungsbegrenzung — Begrenze deine Haftung auf die Auftragssumme oder auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Mitwirkungspflichten des Kunden — Wenn der Kunde Inhalte oder Zugänge nicht rechtzeitig liefert, bist du nicht für Verzögerungen verantwortlich
- Haftungsausschluss für Drittanbieter — Du haftest nicht für Plugin-Updates, Hosting-Ausfälle oder externe API-Änderungen
Wer haftet bei Fehlern im Webdesign?
Als Freelancer trägst du grundsätzlich die Haftung für Mängel an deinem Werk. Das bedeutet: Wenn die Website Fehler enthält, die auf deine Arbeit zurückgehen, muss der Kunde dir zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst wenn die Nachbesserung scheitert, kann er vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen:
- Du haftest nicht für Fehler, die durch nachträgliche Eingriffe des Kunden entstehen
- Du haftest nicht für Inhalte, die der Kunde selbst bereitstellt (Texte, Bilder, Datenschutzerklärungen)
- Du haftest nicht für Probleme, die durch veraltete Browser, spezielle Endgeräte oder Drittanbieter-Software entstehen — sofern du das im Vertrag klar geregelt hast
Deshalb ist die Haftungsklausel so wichtig: Ohne sie greift die gesetzliche Regelung, und die ist für Freelancer oft ungünstig.
7. Kündigung und Vertragsende
Auch das gehört in jeden Vertrag: Was passiert, wenn das Projekt vorzeitig endet?
- Ordentliche Kündigung — mit welcher Frist kann jede Seite kündigen?
- Außerordentliche Kündigung — bei schweren Vertragsverletzungen (z. B. Nichtzahlung, Insolvenz)
- Vergütung bei Kündigung — Bereits erbrachte Leistungen müssen bezahlt werden. Definiere, wie du den Fortschritt berechnest
- Herausgabe — Welche Daten und Dateien werden bei Vertragsende übergeben?
Werkvertrag oder Dienstvertrag? Die richtige Vertragsform
Im deutschen Recht gibt es einen wesentlichen Unterschied:
- Werkvertrag (Paragraph 631 BGB): Du schuldest ein konkretes Ergebnis — eine fertige Website. Das ist der Regelfall bei Webdesign-Projekten mit Festpreis.
- Dienstvertrag (Paragraph 611 BGB): Du schuldest deine Arbeitsleistung, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Das passt eher zu laufender Betreuung, Beratung oder stundenbasierter Zuarbeit.
Die Vertragsform bestimmt, ob eine Abnahme stattfindet, wie die Gewährleistung geregelt ist und wann dein Zahlungsanspruch entsteht. Achte darauf, dass die gewählte Form zum tatsächlichen Projekt passt.
Vertrag als AGB oder als Individualvertrag?
Du hast zwei Möglichkeiten:
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Du erstellst einmalig Standard-Geschäftsbedingungen, die für alle Kunden gelten. Vorteil: weniger Aufwand pro Projekt. Nachteil: AGB unterliegen der strengen AGB-Kontrolle nach Paragraphen 305 ff. BGB — überraschende oder unangemessene Klauseln sind unwirksam.
Individualvertrag: Du verhandelst die Konditionen mit jedem Kunden einzeln. Vorteil: mehr Flexibilität, weniger strenge Kontrolle. Nachteil: mehr Aufwand.
In der Praxis nutzen viele Freelancer eine Mischform: AGB als Basis plus ein individuelles Pflichtenheft pro Projekt.
Praxis-Tipps für deinen Freelancer-Vertrag
-
Verwende eine Vorlage als Startpunkt. Es gibt branchenspezifische Vorlagen bei Freelancermap, der IHK oder spezialisierten Anwaltskanzleien. Passe sie an deine Situation an.
-
Lass deinen Vertrag einmal anwaltlich prüfen. Die Investition von 200-400 Euro zahlt sich beim ersten Streitfall aus.
-
Schicke den Vertrag vor Projektstart. Nicht mittendrin und nicht erst bei Problemen.
-
Halte Änderungen schriftlich fest. Jeder Change Request sollte per E-Mail bestätigt werden — am besten mit Verweis auf den Vertrag.
-
Definiere maximal zwei Korrekturschleifen pro Phase. Unbegrenzte Revisionen sind der schnellste Weg in die Unprofitabilität.
-
Sichere dich gegen Scheinselbstständigkeit ab. Wenn du dauerhaft nur für einen Kunden arbeitest, kann das zum Problem werden. Dein Vertrag sollte deutlich machen, dass du weisungsfrei und für mehrere Auftraggeber tätig bist.
Fazit: Dein Vertrag ist dein wichtigstes Werkzeug
Ein guter Freelancer-Vertrag ist kein bürokratisches Hindernis — er ist die Grundlage für eine professionelle Zusammenarbeit. Er schützt beide Seiten, schafft Klarheit und verhindert die meisten Konflikte, bevor sie entstehen.
Nimm dir die Zeit, einen soliden Vertrag aufzusetzen. Dein zukünftiges Ich wird es dir danken — spätestens, wenn der erste Kunde nach der fünften unbezahlten Korrekturschleife fragt.
Du bist auf der Suche nach neuen Webdesign-Projekten? Dann schau dir an, wie du Webdesign-Aufträge bekommst, oder registriere dich als Freelancer in unserem Verzeichnis, um von potenziellen Kunden gefunden zu werden.
Weiterlesen: